"Wappenbrief"-Verleihungsurkunde anlässlich der Verleihung des Marktwappens am 8. August 1514 durch Kaiser Maximilian I.
Die Häuser des Marktplatzes lassen schon an ihrem Äußeren erkennen, daß hier einst eine behäbige Bürgerschaft saß. Viele dieser Bauten haben schöne Barockverzierungen.
Aus einer Schenkungsurkunde des Kuenringers Heinrich von Zöbing geht hervor, daß unser Ort bereits im 9. oder 10. Jhdt. besiedelt war. Der frühere Name unseres Marktes war Wörth, später Haderichsdorf, nach einem Ritter Haderich, der höchstwahrscheinlich als Gründer des Ortes angesehen werden kann.
Hadersdorf befand sich im 15. Jhdt. im Besitz der "Kapeller" (Nachkommen der Falkenberger) und war Lehen, die Herrschaft über das Landgericht in Hadersdorf hatte zu jener Zeit Stefan von Falkenberg, anschließend Ulrich von Grafenegg. In jenem Jahrhundert genoß der Ort bereits politische Bedeutung, in dem Sinn, als häufig Ständetagungen (Beratungen der Landesherren mit Prälaten, Rittern und Städtevertretern) abgehalten wurden. Im Jahr 1365 wurde Hadersdorf erstmals als Markt urkundlich erwähnt. Im Jahre 1514 erfolgte die Verleihung des Marktwappens mit Siegel durch Kaiser Maximilian, Herzog von Österreich.
Durch diese Verleihung frei geworden, unterstand der Markt einem Hubmeister. Bürger mit allen Rechten waren früher jene Leute, die im Marktbereich Haus und Grundbesitz hatten. An der Spitze der Gemeinde stand ein Marktrichter, gewählt durch die gesamte Bürgerschaft, bestätigt durch den Vizedom, und war Vertreter der Landesfürsten.
Dem Marktrichter zur Seite stand ein Marktrat, bestehend aus dem inneren und dem äußeren Rat. Eine wichtige Rolle hatte in diesem Rat der Kämmerer inne, dem die Verwaltung der Marktkasse oblag. “Wäre die Gemeindewirtschaft in jenen Jahren eine bessere gewesen”, heißt es in der Überlieferung, “hätte Hadersdorf einer der reichsten Märkte sein können”.
Eine wichtige Persönlichkeit im Ort war der Marktschreiber. Vorübergehend erhielt Hadersdorf durch Ankauf von vizedömlichen Gütern auch das Landgericht, welches jedoch “in Unkenntnis der Rechtsausübung” durch Kaiserin Maria Theresia bald abgesetzt wurde. Wirtschaftlichen Aufschwung erzielte man im 16. Jhdt. Durch die Einführung bzw. Gewährung des Mautrechtes für die Benützung der Kampbrücke.