Unterlagen für die Eheschließung:

 

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsurkunde
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis über die Führung eines akademischen Titels (falls Eintrag gewünscht)

 

nach Scheidungen sind zusätzlich noch folgende Dokumente erforderlich

  • Heiratsurkunde der zuletzt geschlossenen Ehe
  • Nachweis über die Beendigung dieser Ehe (Auflösung, Tod- Sterbeurkunde des letzten Ehepartner, Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftstempel, ..)
     

Bei gemeinsamen Kindern

  • Geburtsurkunde des Kindes in der der Vater eingetragen ist
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

 

Fremde Staatsangehörige:

  • Reisepass
  • Auszug aus dem Geburtenbuch, nicht älter als 6 Monate bis zum Hochzeitstermin
  • Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes, wenn dieser im Ausland liegt.


Alle fremdsprachigen Urkunden sind in Österreich von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher (www.dolmetscher.at) übersetzen zu lassen.
Je nach Herkunftsland müssen eventuell erforderliche Beglaubigungen und Apostillen auf den Urkunden angebracht werden.
Abhängig vom Herkunftsland sind weitere Unterlagen erforderlich, bitte beachten sie hier den oft wesentlich längeren Zeitraum für die Beschaffung der Dokumente aus dem Ausland.

Bei Verlobten unter 18 Jahren ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und der Erziehungsberechtigten oder den Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird erforderlich.

Über die Gebühren informieren Sie gerne die Standesbeamten auf Anfrage.
 

Für die Auswärtstrauungen kommt ein amtlicher Mehraufwand hinzu:
 

Bundesverwaltungsabgaben
Kommissionsgebühr innerhalb der Amtsstunden
Kommissionsgebühr außerhalb der Amtsstunden

€   54,50
€ 200,00
€ 280,00

Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Kosten für die „außer Haus Trauungen“ für die Benützung der Räumlichkeiten.