Nachweis über die Führung eines akademischen Titels (falls Eintrag gewünscht)
Alle fremdsprachigen Urkunden sind in Österreich von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher (www.dolmetscher.at) übersetzen zu lassen.
Je nach Herkunftsland müssen eventuell erforderliche Beglaubigungen und Apostillen auf den Urkunden angebracht werden.
Abhängig vom Herkunftsland sind weitere Unterlagen erforderlich, bitte beachten sie hier den oft wesentlich längeren Zeitraum für die Beschaffung der Dokumente aus dem Ausland.
Bei Verlobten unter 18 Jahren ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und der Erziehungsberechtigten oder den Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird erforderlich.
Über die Gebühren informieren Sie gerne die Standesbeamten auf Anfrage.
Für die Auswärtstrauungen kommt ein amtlicher Mehraufwand hinzu:
Bundesverwaltungsabgaben
Kommissionsgebühr innerhalb der Amtsstunden
Kommissionsgebühr außerhalb der Amtsstunden
€ 54,50
€ 200,00
€ 280,00
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Kosten für die „außer Haus Trauungen“ für die Benützung der Räumlichkeiten.