LEADER – Innovativer Motor für regionale Projekte

 

LEADER wird als „Motor“ für Projekte im ländlichen Raum bezeichnet, da LEADER die Entwicklung und Umsetzung von Projektideen unterstützt – sowohl durch Beratungsleistungen, wie auch durch Förderungen von EU, Bund und Land.

Die Expertinnen und Experten des LEADER Managements beraten und unterstützen Projektinteressierte bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Ideen und klären Fördermöglichkeiten, auch außerhalb von LEADER, ab. Kontakte zwischen Personen werden hergestellt, Workshops organisiert und über Fördermöglichkeiten informiert.

LEADER Förderungen gibt es nur dort, wo sich Gemeinden bereit erklären in einer so genannten „LEADER-Region“ für den Zeitraum von 7-8 Jahren zusammenzuarbeiten. Die Region Kamptal umfasst 27 Gemeinden aus den Bezirken Krems, Horn und Zwettl. Die Gemeinde Hadersdorf ist Teil der Leader-Region, in der 50.000 BewohnerInnen wohnen.


Rund 450 engagierte Personen aus den Mitgliedsgemeinden haben im vergangenen Jahr eine Regionsstrategie erarbeitet, die die Basis der LEADER Tätigkeit in der Region bildet.

Wie Leader funktioniert und wo wir Schwerpunkte setzen

 

LEADER hat zum Ziel, den vitalen ländlichen Wirtschafts- und Lebensraum zu erhalten und zu stärken. Wie kann das gelingen?

„Wir wollen in der aktuellen Förderperiode mit Fördergeldern von EU, Bund und Land möglichst viele innovative LEADER-Projekte auf die Beine stellen“, so Obmann Landtagsabgeordneter Josef Edlinger. „Jeder LEADER Region steht dafür ein bestimmtes Fördermittel-Budget zur Verfügung, das ausschließlich für Projekte vergeben wird, die der Regionsstrategie entsprechen. Über die Projekte, deren Förderwürdigkeit und Förderhöhe entscheidet ein Gremium von 20 Personen.“

Die Leader Region Kamptal setzt dabei auf 6 strategische Schwerpunkte:

  • Regionale Spezialitäten entwickeln und gemeinsam vermarkten
    (z.B. Ausbau regionaler Genussläden, Verarbeitung ungenutzter Obstbestände)
  • Das touristische Gesamterlebnis stärken
    (z.B. Qualitätssteigerung durch Weiterbildung, tourist. Beschilderungen optimieren
  • Wirtschaftskreisläufe in der Region ausbauen
    (z.B. Schaffung von Kooperationen in der Nahversorgung, div. Produktentwicklungen)
  • Offene, barrierefreie Region für alle schaffen
    (z.B. Konzept für neue Formen des Wohnens und des Miteinanders)
  • Ökologische Energie- und Mobilitätsoffensive vorantreiben
    (z.B. Ausarbeitung von Carsharing-Konzepten, Stärkung des ökolog. Konsumverhaltens)
  • Lebensbegleitende Bildung für alle ermöglichen
    (z.B. Durchführung div. Bewusstseinsbildungsmaßnahmen und Veranstaltungsreihen)

Damit innovative Ideen zu Projekten werden, bedarf es vieler aktiver Menschen, die sich engagieren. Geschäftsführerin Danja Mlinaritsch: „Wir werden die nächsten Monate nutzen um aktiv an Projektideen zu arbeiten, die ab Mitte 2015 gefördert werden können.

Haben Sie eine Idee zu den 6 Schwerpunkten – melden Sie sich bei uns!

Information:
Danja Mlinaritsch
Verein Leader-Region Kamptal-Wagram
Rathausstraße 2/18, 3550 Langenlois
Tel: 0664/3915751
Mail: office@leader-kamptal-wagram.at


Fotorechte: liegen beim Verein
Vlnr: Das Projektentscheidungsgremium:
Hans Ulrich Swoboda (Weinzierl), Verena Hainzl (Röhrenbach), Margit Steinmetz (Stratzing), Bgm. Anton Pfeifer (Grafenegg), Mag. Werner Groiß (Nationalrat), STRin Monika Gruber (Langenlois), Dkfr. Gabriele Gaukel (Krumau), Vizebgm. Leopold Groiß (Langenlois), Obmann LAbg. Josef Edlinger, Bgm. Ing. Martin Falk (Gars), Bgm. Karl Elsigan (Schwarzenau), ÖR Maria Forstner (NÖ Dorf- u. Stadterneuerung), Desirée Lirnberger (Göpfritz), Bgm. Ing. Johann Müllner (Pölla), Bgm. Andreas Pichler (Lichtenau), Karin Pregesbauer (Hadersdorf), GF Danja Mlinaritsch


Die 27 Regionsgemeinden nach Bezirken:

 

Krems Land:

  1. Dross
  2. Hadersdorf
  3. Gföhl
  4. Grafenegg
  5. Hadersdorf
  6. Jaidhof
  7. Krumau
  8. Langenlois
  9. Lengenfeld
  10. Lichtenau
  11. Rastenfeld
  12. Rohrendorf
  13. St. Leonhard
  14. Schönberg am Kamp
  15. Senftenberg
  16. Straß
  17. Stratzing
  18. Weinzierl

Horn:

  1. Gars am Kamp
  2. Altenburg
  3. Rosenburg-Mold
  4. Röhrenbach

Zwettl:

  1. Allentsteig
  2. Echsenbach
  3. Göpfritz an der Wild
  4. Pölla
  5. Schwarzenau
     

Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten


Projekt-Call: Neue Selbstbedienungslösungen für regionale Produkte


Grundlage: Lokale Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Kamptal
Zielerreichung: Aktionsfeld 1 Strategischer Schwerpunkt: Entwicklung und gemeinsame Vermarktung regionaler Spezialitäten Aktionsfeldthema: Ausbau der landwirtschaftlichen Innovation & Kooperation Output 1: Neue und optimale regionale Direktvermarktungsangebote und -einrichtungen.
Bereitgestellte Fördermittel: € 75.000
Kostenminimum und -maximum: € 7.000 bis €100.000
Förderhöhe: 40%
Einreichzeitraum: Mittwoch, 10. März bis Mittwoch, 01. September 2021, 12 Uhr
Einreichunterlagen per Mail: office@leader-kamptal.at
Kontakt: Danja Mlinaritsch, 0664/39 15 751, office@leader-kamptal.at
Ausgangslage
Regionale Produkte sind in der Bevölkerung beliebter denn je. Die Nachfrage nach Produkten des täglichen Bedarfs, möglichst aus der nächsten Umgebung und unabhängig von Öffnungszeiten, steigt stark an.
In der lokalen Entwicklungsstrategie ist die „Entwicklung und gemeinsame Vermarktung regionaler Spezialitäten“ ein wichtiger strategischer Schwerpunkt, um neue regionale Direktvermarktungsangebote und -einrichtungen zu ermöglichen. Das Ziel der LEADER-Region Kamptal ist es, die Verfügbarkeit von regionalen Produkten für die Bevölkerung zu erhöhen.
Daher fördern wir im Zeitraum von 10.3.2021 bis 1.9.2021 die Errichtung von Verkaufsmöglich-keiten für regionale Produkte, insbesondere innovative Shop-Lösungen wie z.B. Selbstbedienungsautomaten.


Projektziele

  • Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Produkten
  • Sicherstellung der Nahversorgung der Bevölkerung
  • Steigerung der Wertschöpfung
  • Verbesserung der Verfügbarkeit von regionalen Produkten
  • Bewusstseinsbildung für regionale Produkte

Förderwerber können sein

 

  • landwirtschaftliche Betriebe
  • Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerbl. Wirtschaft (max. 49 MA, unter 10 Mio. Umsatz p.a.)
  • Gemeinden
  • Vereine
  • Arbeitsgemeinschaften

Förderwerber müssen ihren Wohn- oder Firmenstandort innerhalb der LEADER-Region haben.

Förderhöhe

Max. 40% netto / brutto
(Bruttokosten werden gefördert, wenn der Förderwerber nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, Auskunft des Finanzamtes ist vorzulegen)
Bei der Förderung handelt es sich um eine „De Minimis-Förderung“. Förderwerber, die in den letzten 3 Steuerjahren bereits 200.000 Euro aus „De Minimis“ erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Kostenhöhe
Mindestens: € 7.000
Maximum: € 100.000


Förderbare Maßnahmen

 

  • Errichtung von Verkaufsmöglichkeiten für regionale Produkte
  • Ankauf von Selbstbedienungsautomaten
  • Anschaffung von Regalflächen inkl. Kühlmöglichkeiten
  • Ankauf von Software, Warenwirtschaftssystemen
  • Flyer, Drucksorten, Infomaterial, Beschilderung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Nicht förderbare Maßnahmen

 

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde

HINWEIS: Es dürfen auch KEINE Bestellungen vor der Einreichung beim Land erfolgen.

  • Vermarktung von Einzelprodukten und einzelbetrieblichen Eigenmarken
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Errichtung/Adaption von Gebäuden, Straßen- und Wegebau, etc.) oder in technische Infrastruktur (Wasser/Abwasser oder Stromleitungen)
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • Gebrauchte Investitionsgüter
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B.

Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten, etc.)
Fördervoraussetzungen
Die neue Selbstbedienungslösung hat ihren Standort innerhalb der LEADER-Region Kamptal.
Die Verkaufsmöglichkeit darf ausschließlich mit Produkten befüllt werden, die im Waldviertel bzw. im Umkreis von 40 km zum Aufstellungsort hergestellt und produziert werden.
Es müssen mindestens 10 verschiedene Produkte von mindestens 3 verschiedenen Produzenten angeboten und verkauft werden.
Maximal 60% der Verkaufsfläche darf mit Eigenprodukten des Förderwerbers befüllt sein, mind. 40% der Verkaufsfläche muss Produkte von Kooperationspartnern und Zulieferern beinhalten bzw. max. 60% der Verkaufsfläche darf von einem Produzenten, auch mit mehreren Produkten dieses Produzenten, befüllt werden. 40% müssen für Kooperationspartner und Zulieferer zur Verfügung stehen.
Der Betreiber muss die Vielfalt der Produkte und Produzenten lt. Vorgaben sicherstellen.
Je Förderwerber darf nur 1 Projekt „Selbstbedienungslösung“ eingereicht werden. Das gilt auch für Franchiselösungen, bei denen nur das „Musterobjekt“ förderbar ist.
Die Verkaufsmöglichkeit muss an mindestens 5 Tagen pro Woche mind. 8 Stunden pro Tag barrierefrei zugänglich sein.
Mit der Umsetzung muss spätestens 2 Monate nach der Genehmigung begonnen werden.
Der Verkauf muss mind. 5 Jahre in diesem Sinne innerhalb der fördergebenden LEADER-Region (derzeit LEADER-Region Kamptal) betrieben werden.
Die Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein.


Ein Betriebskonzept mit folgenden Inhalten muss vorliegen:

 

  • Standort
  • Betreiber / Förderwerber
  • Wie funktioniert es
  • Wie werden die gesetzlichen Auflagen eingehalten (z.B.
  • Anlagenrecht (Flächenwidmung, Baugenehmigung, Betriebsanlagengenehmigung)
  • Öffnungszeitengesetz (Ausnahme: Verkaufstätigkeiten im Rahmen der bäuerlichen Direktvermarktung)
  • Jugendschutzgesetz
  • Hygienevorschriften
  • Gewerberecht
  • Informationen zu den Produkten, Produktmix, Eigenprodukten, Fremdprodukten (von welcher Firma, welches Produkt)
  • Vereinbarung mit Lieferanten / Partnerbetrieben
  • Logistik
  • Warenwirtschaft
  • Abfall / Entsorgung / Wiederverwertung
  • Marketing
  • Einnahmen / Ausgaben (Planrechnung)
  • Wirkung für die Region

Alle gesetzlichen Auflagen müssen eingehalten werden (z.B. Anlagenrecht (Flächenwidmung, Baugenehmigung, Betriebsanlagengenehmigung), Öffnungszeitengesetz (Ausnahme: Verkaufs-tätigkeiten im Rahmen der bäuerlichen Direktvermarktung), Jugendschutzgesetz, Hygienevorschriften, Gewerberecht, etc. Entsprechende Nachweise sind für die Projekteinreichung vorzulegen.
EMPFEHLUNG: Erkundigen Sie sich bei der WKO oder Bezirksbauernkammer zur Gewerbe-ordnung und zu anderen gesetzlichen Auflagen.

Andere Fördermöglichkeiten

Eine Fördermöglichkeit durch LEADER besteht nur, wenn es für das Vorhaben keine andere Förder-möglichkeit, z.B. über Landwirtschaftskammer, Abteilung Landwirtschaftsförderung des Landes NÖ, Wirtschaftsabteilung des Landes NÖ, NAFES oder Miniläden der NÖ Regional / Dorferneuerung gibt.
Eine Doppelförderung durch die AWS Investitionsprämie mit 7 oder 14% ist möglich.


Projekteinreichung


Projekteinreichungen können nur innerhalb des Einreichzeitraumes vom 10. März bis 1. Sep. 2021 eingebracht werden.
Voraussetzung ist, dass weder Leistungen bestellt noch mit der Umsetzung begonnen wurde.
Die Einreichfrist endet am Mittwoch, 1. Sep. 2021, 12 Uhr.
Für die Projekteinreichung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Vollständig ausgefüllte Projektbeschreibung
  2. Betriebskonzept, das auch Teil der Projektbeschreibung sein kann
  3. Kostenübersicht – Formblatt „Übersicht Aktivitäten & Kosten“
  4. Angebote zu jeder Leistungsposition sind vorzulegen: mind. 2 Vergleichsangebote für Beträge bis € 10.000 oder mind. 3 Angebote für Beträge über € 10.000
  5. LEADER-Förderungsantrag
  6. Informationen zum Förderwerber: Vereinsstatuten, Gesellschaftervertrag, Auszug aus dem Firmenbuch, etc.

Alle Unterlagen sind per Mail zu übermitteln an: office@leader-kamptal.at
Zum Projektauswahlverfahren werden nur Projekte zugelassen, die fristgerecht und vollständig eingelangt sind.
HINWEIS: Die Formulare für Projektbeschreibung, Kostenübersicht, Förderantrag, etc. erhalten Sie nach dem Erstgespräch mit dem LEADER-Büro.

Projektauswahl

Die Projektauswahl erfolgt nach einem zweistufigen System:

  1. Bewertung durch das Projektauswahlgremium anhand eines Bewertungsbogens, der 5 formale und 10 inhaltliche Kriterien enthält.

Die Sitzung findet voraussichtlich im September, spätestens Anfang Oktober 2021 statt. Alle Projekte, unabhängig davon, wann sie einlangen, werden in dieser Sitzung bewertet.
Das Auswahlgremium trifft folgende Entscheidung:
a. Förderwürdig -> Zusage und Festlegung der Förderhöhe
b. Zurückgestellt, eventuell. Einreichung in einer der nächsten Sitzungen
c. Nicht förderwürdig -> Ablehnung auf Basis der Bewertungskriterien
Da das Förderbudget mit € 75.000 gedeckelt ist, kann keine Garantie abgegeben werden, dass ausreichend Fördermittel für alle eingereichten Projekte vorhanden sind. Sollte das Budget nicht ausreichen, erfolgt zusätzlich ein Ranking der als „förderwürdig“ bewerteten Projekte. Nur die Bestgereihten kommen zum Zug.
Ist das Projekt „förderwürdig“, sind weitere Antragsunterlagen zu erarbeiten: Formulare ausfüllen, Bestätigungen einholen, ggf. eine Gewerbebescheinigung vorlegen, etc. Dafür erhalten Sie eine Checkliste und die entsprechenden Formulare vom LEADER-Büro. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kommt es zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens.

2. Einreichung beim Land und Unterzeichnung des Fördervertrags

Der/die FörderwerberIn reicht das Projekt mit den vollständigen Antragsunterlagen und Angeboten bei der verantwortlichen Landesstelle ein. Diese prüft das Vorhaben, fordert gegebenenfalls Unterlagen nach und übermittelt den Fördervertrag.

HINWEIS

 

  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer LEADER-Förderung besteht nicht.
  • Bis zur Einreichung beim Land (Stufe 2) dürfen weder Bestellungen noch Umsetzungsaktivitäten erfolgen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Projektvorschlag direkt an das LEADER-Büro.
Sie werden zu einem Erstgespräch eingeladen und erhalten im Anschluss alle notwendigen Vorlagen.
Kontakt:
LEADER-Region Kamptal
Rathausstraße 4, 3550 Langenlois
office@leader-kamptal.at, Tel.: 0664/39 15 751
_____________________________________________________________________
Fachinfos zur guten Vorbereitung von Selbstbedienungsläden und Containerlösungen für regionale Produkte
Wirtschaftskammer: Leitfaden für Selbstbedienungsläden & Containershops
Landesgremium des Lebensmittelhandels Niederösterreich
www.wko.at/branchen/noe/handel/lebensmittelhandel/Leitfaden-fuer-Selbstbedienungslaeden-Containershops.html
Landwirtschaftskammer NÖ: Infoblatt für Selbstbedienungsläden & Containershops
noe.lko.at/automaten-als-vertriebsweg-in-der-direktvermarktung+2500+3236659
Ein Beratungsgespräch mit Ihrem Steuerberater und ev. einem Juristen wird empfohlen!


Folgende Vorgaben sind entsprechend Ihrem Vorhaben einzuhalten:

 

  • Gewerberechtliche Grundlagen
  • Anlagenrecht
  • Flächenwidmung
  • Baugenehmigung
  • Betriebsanlagengenehmigung
  • Öffnungszeiten (Automaten sind ausgenommen)
  • Jugendschutz
  • Registrierkasse und Belegerteilungspflicht
  • Lebensmittelrechtliche Bestimmungen
  • Bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen
  • Transport von Waren
  • Warenzustand und Umgang mit Waren
  • Umsetzung Hygiene und Schulung
  • Dokumentation
  • Abfallwirtschaft

Baumschnittkurs - Verjüngungskur für den Baum

 

Der Verein LEADER-Region Kamptal arbeitet seit 2 Jahren engagiert daran, dass der Bestand an Streuobstbäumen im östlichen Waldviertel erhalten bleibt. Dazu wurde im Herbst eine Baumpflanzaktion durchgeführt, durch die 175 Jungbäume gesetzt wurden.

 

Doch die Pflanzung allein reicht nicht aus um den Bestand zu erhalten. Bäume brauchen Pflege, um gesund wachsen zu können und reichlich Früchte zu tragen. Nur wenn der Baum optimal geschnitten ist, hat er ein stabiles Gerüst. Dann können Licht und Luft durch und die Früchte sind gut erreichbar. Um sich grundlegendes Wissen anzueignen und die ersten praktischen Schnittversuche zu machen, bietet der Verein LEADER-Region Kamptal im Februar und März Winterschnittkurse für Anfänger und Fortgeschrittene an. Eine Förderung über den NÖ Landschaftsfonds ermöglicht günstige Kurskosten.

 

Am Vormittag jedes Kurses erfahren die Teilnehmenden theoretisch alles über Schnittführung, Kronenaufbau und Erhaltung der Baumgesundheit. Am Nachmittag wird unter fachkundiger Anleitung das richtige Schneiden im Obstgarten in die Praxis umgesetzt.

 

In und nahe der LEADER-Region Kamptal werden Schnittkurse an folgenden Tagen angeboten:

  • Freitag, 16. Februar 2018 in 3631 Ottenschlag
  • Samstag, 17. Februar 2018 in 3541 Senftenberg
  • Samstag, 24. Februar 2018 in 3521 Nöhagen
  • Samstag, 3. März 2018 in 3571 Gars am Kamp
  • Mittwoch, 7. März 2018 in 3125 Statzendorf
  • Dienstag, 13. März 2018 in 3661 Maria Taferl

 

Anmeldung zu allen Kursen bis 1 Woche vor Kursbeginn bei der Leader-Region Moststraße, Fr. Stephanie Prüller, Tel. 07475/533 40 500, E-Mail stephanie.prueller@moststrasse.at.

 

Weitere Infos auf www.leader-kamptal.at

 

Fototitel: Obstbaumschnittkurse Leader Kamptal 2018

Fotorechte: © Moststraße

 

 

Kontakt für Rückfragen:

Verein LEADER-Region Kamptal

Danja Mlinaritsch

Tel: 0664/3915751

E-Mail: office@leader-kamptal.at

LEADER-Region Kamptal startet durch

Die LEADER-Region Kamptal hat sich mit einer gut durchdachten Regionsstrategie beim Bund um LEADER-Fördermittel beworben. Anfang Juni 2015 erhält die Region, die 27 Gemeinden im Waldviertel umfasst, die Zusage über die Anerkennung und die Höhe der Fördermittel. Damit startet die Region kräftig durch….

LEADER wird als „Motor“ für Projekte im ländlichen Raum bezeichnet, da LEADER die Entwicklung und Umsetzung von Projektideen unterstützt – sowohl durch Beratungsleistungen, wie auch durch Förderungen von EU, Bund und Land. Der LEADER Region steht dafür ein Fördermittel-Budget von ca. 2,8 Mio. Euro bis 2020 zur Verfügung, das ausschließlich für Projekte vergeben wird, die der Regionsstrategie entsprechen. Die Förderhöhe hängt vom Projekttyp ab und beträgt zw. 40 bis 80%. Über die Projekte, deren Förderwürdigkeit und Förderhöhe entscheidet ein Gremium von 20 Personen.

Die Leader-Region Kamptal setzt auf folgende Förderschwerpunkte:

  1. Land-, teich- und weinwirtschaftlichen Innovationen & Kooperationen ausbauen
    • Aufbau regionaler Genussläden, Ausbau d. Direktvermarktung u. d. regionalen Qualitätserzeugnisse
    • Verbesserung der Nutzung von Streuobstwiesen
  2. Biodiversität und den Naturschutz stärken
    • Ausbau der biologischen Schädlingsbekämpfung
    • Stärkung des Bewusstseins für Naturschutz und Artenvielfalt
  3. Ökologische Energie- und Mobilitätsoffensive vorantreiben
    • Aufbau eines Systems nachhaltiger und sozialverträglicher Mobilität
    • Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen
  4. Das touristische Gesamterlebnis stärken
    • Ausbau, Vernetzung und Vermarktung der touristischen Kernkompetenzen
    • Ausbau des jugendtouristischen Angebots
  5. Inwertsetzung von Kulturschätzen und Pflege der Brauchtumskultur
    • Verbesserung des Wissens über und der Wertschätzung des Kulturerbes
  6. Wirtschaftskreisläufe in der Region ausbauen
    • Ausbau der Wertschöpfungskette Holz
    • Stärkung der Technologiekompetenz und Gründungsinfrastruktur
    • Impulse zur Erhaltung der Nahversorgung
  7. Offene, barrierefreie Region für alle schaffen
    • Entwicklung einer Willkommenskultur für ZuzüglerInnen & Maßnahmen gegen die Abwanderung
    • Ausbau der Breitbandinfrastruktur
    • Stärkung der Partizipation und Wertschätzung von Jugendlichen
  8. Entwicklung neuer Formen des Wohnens und Lebens
    • Entwicklung von Generationenwohnen in leerstehenden Gebäuden
    • Ausbau der Angebote für ältere Menschen
  9. Lebensbegleitende Bildung für alle ermöglichen
    • Durchführung v. Vortragen, Kompaktlehrgängen, Exkursionen, uvam.

Haben Sie eine Idee – melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gerne.
Verein Leader-Region Kamptal
Fr. Danja Mlinaritsch
Mobil: 0664/3915751
Mail: office@leader-kamptal-wagram.at

https://www.leader-kamptal.at/