Rattenbekämpfung

21.03.2024

Sehr geehrte Mitbürger!

 

Ab Mittwoch den 20 März 2024 wird ein Mitarbeiter der Firma Michael Singer, 2483 Ebreichsdorf, alle Objekte (Häuser) in unserer Gemeinde besuchen und die angeordnete Rattenbekämpfung durchführen.

 

Es hat keinen Sinn mit ihnen zwecklose Debatten über das Für und Wider der Rattenbekämpfung zu führen. Aufgrund der Verordnung sind sie verpflichtet in jedem Objekt an geeigneten Stellen Bekämpfungsmittel auszulegen. Auch in Objekten, wo derzeit keine Ratten beobachtet werden, muß im Interesse des vollen Erfolges eine Bekämpfung erfolgen.

 

Helfen Sie bitte mit, für die Bekämpfungsmittel einen geeigneten Platz zu finden.

 

Bei der in letzter Zeit aus Gründen der sinnvollen Abfallbeseitigung verstärkt vorgenommenen Kompostierung werden auch Küchenabfälle und Speisereste ausgebracht und dadurch für Ratten ideale Futterplätze geschaffen. Solche Plätze erfordern besondere Beachtung.

 

Die zur Bekämpfung verwendeten Ködermaterialien enthalten die Blutgerin­nung hemmende Mittel, welche für Menschen und Haustiere minder gefähr­lich sind. Trotzdem müssen die ausgelegten Bekämpfungsmittel vor dem Zugriff von Kindern und der Aufnahme von Haustieren geschützt werden. Aufgefundene tote Ratten und Mäuse müssen sofort eingesammelt und der ge­ordneten Deponie zugeführt werden. Nicht angenommene Köder müssen nach   a c h t   Tagen eingesammelt, verbrannt, oder entsorgt (Hausmüll) werden. Eine Beseitigung der ausgelegten Bekämpfungsmittel vor diesem Zeitraum stellt den Erfolg der Rattenbekämpfungsaktion in Frage und ist deshalb unzulässig.

 

Bedenken Sie bitte, welche gefährliche Krankheiten (Maul- und Klauenseuche, Tollwut, Schweinepest, Weil‘sche-Krankheit usw.) durch Ratten bei verstärktem Auftreten, und ein solches wurde in unserer Gemeinde festgestellt, übertragen werden können. Abgesehen davon verursachen Ratten durch ihre Wühl- und Nagetätigkeit an Gebäuden, Kanal-anlagen, Kläranlagen, an Lebens- und Futtermittelvorräten usw. enormen Schaden.

 

Haben Sie daher Verständnis für die angeordnete Rattenbekämpfung und betrachten Sie bitte diese Aktion als wichtigen Akt einer verantwor­tungsbewussten Gesundheitsvorsorge, vorbeugenden Seuchenbekämpfung und gesetzlichen Hygienemaßnahme.